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AGBs

Damit wir uns gut verstehen....

 

AGB HOTEL MONIKA Beherbergung

 

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Monika.

Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Hotelzimmern enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel Monika ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

 

II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Hotel Monika oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels oder des Hotelvermittlers ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande.

Vertragspartner sind das Hotel Monika und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel Monika eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.

 

III. Leistungen / Zahlungen

Das Hotel Monika ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

Das Hotel Monika ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Die Hotelpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Hotel Monika sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug zahlbar. Bei Firmenrechnungen kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8 % und gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz betragen.

Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel Monika aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt / Stornierung

Das Hotel Monika räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein: Bis drei Tage vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden vom Hotel Monika ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Hotel Monika schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat das Hotel Monika gegen den Gast einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Bei Nichtanreise, ohne vorausgegangene Stornierung, berechnet das Hotel 100 % des vereinbarten Preises für die erste Nacht, 80 % vom vereinbarten Preis für die Folgenächte, im Fall eines Ausfalles. Das Hotel Monika wird bemüht sein, die durch Stornierung freigewordenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht, oder nur zum Teil gelingen, wird der entstehende Ausfall berechnet.

Abbestellung und Änderungen einer Reservierung mit größerem Übernachtungsvolumen (Logisnächten) sind für den Gast bzw. Besteller nur unter Einhaltung folgender Fristen möglich: 50 % der Übernachtungen 45 Tage vor Anreisetermin; 25 % der Übernachtungen 30 Tage vor Anreisetermin und 15 % der Übernachtungen 15 Tage vor Anreisetermin. Umfasst die vereinbarte Leistung mehr als 100 Übernachtungen, verlängert sich die Fristen um jeweils 30 Tage.

Während Messezeiten bzw. Zeiträumen mit hohem Geschäftsaufkommen können gesondert vereinbarte Stornierungsbedingungen gelten.

Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Hotel Monika zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel Monika ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Hotel Monika begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt.

Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

V. Anreise / Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Hotel Monika hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.

Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat das Hotel Monika das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Der Gast hat das Zimmer dem Hotel bis spätestens um 11.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Monika über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 14.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.

 

VI. Haftung / Verjährung

Die vertragliche Haftung des Hotel Monika für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel Monika oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft.

Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel Monika nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.

Die Benutzung der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.

Das Hotel haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Das Hotel haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen. Ebenso übernimmt das Hotel keine Haftung für Schäden durch wetterbedingtes Hochwasser (Regen, Hagel oder Überschwemmungen). Auch für alle anderen Arten von wetterbedingten Schäden oder Behinderungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Hierfür ist allein der Gast verantwortlich!

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Hotelzimmer unverzüglich dem Hotel Monika anzuzeigen und dem Hotel somit Gelegenheit zu geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt das Hotel ab.

Das Rauchen auf den Zimmern ist untersagt.

Bei Verstoß ist das Hotel Monika berechtigt, dem Gast mindestens eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von € 75,00 in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer jedoch im Anschluss nicht vermietbar sein, so ist das Hotel berechtigt, jede weitere Ausfallnacht zu berechnen. Dabei kommt der Preis für die Zimmerart in Anrechnung.

Bei starker Verschmutzung des Zimmers ist das Hotel Monika berechtigt, dem Gast mindestens eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von € 75,00 in Rechnung zu stellen.

Jeder Diebstahl von Hoteleigentum und Eigentum Dritter wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht, sowie der Wert in Höhe des Neupreises in Rechnung gestellt.

 

VII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Büttelborn.

Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird das deutsche Recht angewandt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

Hotel Monika, Scheuermann & Gries GmbH – Büttelborn, Dezember 2017

 

 

Download AGB´s

AGB des Hotel Monika für Veranstaltungen / Tagungen

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen vom Hotel Monika Büttelborn.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Monika zustande.

2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Monika gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Monika in der Öffentlichkeit zu gefährden.

4. Das Hotel Monika haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Monika die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Monika beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Hotel Monika beruhen. Einer Pflichtverletzung vom Hotel Monika steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Hotel Monika auftreten, wird das Hotel Monika bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel Monika rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

5. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Monika übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz  auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Hotel Monika besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet das Hotel Monika nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

7. Alle Ansprüche gegen das Hotel Monika verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Monika beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weiter in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise vom Hotel Monika zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen vom Hotel Monika an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

2. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel Monika 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel Monika einen höheren Schaden nachweist.

3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Monika allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt.

5. Rechnungen vom Hotel Monika sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Monika ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Monika berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel Monika bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an das Hotel Monika zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.

7. Das Hotel Monika ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Hotel Monika aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Monika geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Hotel Monika. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung vom Hotel Monika zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel Monika und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel Monika auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Monika ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 4. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Monika berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis und der etwaigen Leistungen Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes.

4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzügl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Monika berechtigt, bei einem Rücktritt bis zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt vom Hotel Monika

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel Monika in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel Monika auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel Monika nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird einer vereinbarten oder gemäß obigen Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel Monika ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel Monika berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel Monika nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • Das Hotel Monika begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Monika in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Monika zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt vom Hotel Monika entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach den obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel Monika gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel Monika den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nummern 3 bis 6 gelten entsprechend.

 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss dem Hotel Monika spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel Monika berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Monika diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel Monika die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dem Hotel trifft ein Verschulden.

 

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel Monika. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse

1. Soweit dem Hotel Monika für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel Monika im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel Monika von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes vom Hotel Monika bedarf der mündlichen Zustimmung vom Hotel ; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen vom Hotel Monika gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel Monika pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung vom Hotel Monika berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Monika eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete vom Hotel Monika ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Hotel Monika zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel Monika diese Störungen nicht zu vertreten hat.

6. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubniss hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

 

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Hotel. Das Hotel Monika übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Hotel Monika. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel Monika ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel Monika berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel Monika abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel Monika die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel Monika für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Das Hotel Monika bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

X. Zusätzliche Vereinbarungen

1. Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass die Lautstärke auf einem Pegel zu halten ist, welcher die Hotelgäste nicht stört. Bitte beachten Sie beim Vertrag mit der Musik, dass bei uns das Ende der musikalischen Unterhaltung auf 02:00 Uhr festgelegt ist. Für die Einhaltung und die Information des Musikers ist allein der Veranstalter verantwortlich.

2. Wir berechnen ab 01:00 Uhr oder nach dem Ablauf der Getränkepauschale unseren Nachtzuschlag in Höhe von € 100,00 pro Stunde. Ausklang an der Hotelbar nach Absprache möglich, Ausschankschluss 2.30 Uhr und Veranstaltungsende 3.00 Uhr.

 

XI. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.

2. Das Hotel Monika kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Büttelborn.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Groß-Gerau. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

 

Hotel Monika, Scheuermann & Gries GmbH – Büttelborn, Dezember 2017

 

Hotel Monika Tagungspauschalen & Menüs

Tagungspauschalen & Menüs

Tagungspauschalen und Menüs

Hier stellen wir Ihnen beispielhaft einige Tagungspauschalen, Büffet- und Menüvarianten vor. Unser Küchenchef Holger Gries berät Sie gerne und erstellt Ihnen individuelle Vorschläge für Ihren Anlaß. Gerne erstellen wir auf Anfrage auch laktosefreie, glutenfreie und vegetarische und Gerichte.

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